Coronavirus: Präventionsmaßnahmen im Einzelhandel
Besonders im Einzelhandel müssen nun präventive Maßnahmen zum bestmöglichen Schutz vor dem Coronavirus erfolgen. Denn das Einkaufen von lebensnotwe...
Von ROLLENLAND Team
20.12.2022 · Zuletzt aktualisiert am 29.09.2026
Kassenbons waren immer wieder unter Verdacht, gesundheitsschädliche Stoffe zu enthalten. Die Rede war hier hauptsächlich von Bisphenol A und später Bisphenol S. Diese Chemikalien kamen jahrelang bei der Herstellung von Thermopapier zum Einsatz. Wer die beiden Substanzen nicht direkt zuordnen kann, wird vielleicht mit der Abkürzung BPA etwas anfangen können. Diese steht für den Stoff Bisphenol A und ist heutzutage häufig auf Produkt- oder Lebensmittelverpackungen zu finden. Lesen Sie diesen Artikel, um auf dem aktuellsten Stand der Papierindustrie zu sein die Zusammenhänge von Thermopapier und BPA zu verstehen.
Seit dem 2. Januar 2020 ist Bisphenol A (BPA) in der EU für die Herstellung von Thermopapier verboten – Kassenbons dürfen also kein BPA mehr enthalten. Ein Restrisiko besteht dennoch: Viele Hersteller sind auf verwandte Ersatzstoffe wie Bisphenol S (BPS) umgestiegen, deren gesundheitliche Bewertung ähnlich kritisch ausfällt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, greift zu vollständig phenolfreiem Thermopapier. Im Folgenden erfahren Sie, wie es zur BPA-Debatte kam, was die aktuelle Forschung von EFSA und BfR dazu sagt, welche Entwicklung die Regulierung seit 2011 genommen hat und woran Sie sicheres Thermopapier im Alltag zuverlässig erkennen.
Thermopapier und BPA haben eine lange gemeinsame Geschichte: Noch vor einigen Jahren wurden die meisten Thermopapiere mit dieser Chemikalie beschichtet, da sie als Farbentwickler zuverlässig funktioniert und zugleich kostengünstig in großen Mengen verfügbar war. Mit wachsendem wissenschaftlichem Interesse an hormonell wirksamen Stoffen gerieten jedoch auch Kassenbons zunehmend in den Fokus – besonders Verkaufspersonal, das täglich viele Bons in die Hand nimmt, sowie schwangere Angestellte waren einer regelmäßigen Exposition ausgesetzt.
Als Reaktion darauf wich die Industrie zunächst auf den verwandten Stoff Bisphenol S aus. Erst mit dem BPA-Verbot zum 2. Januar 2020 wurde der Stoff in Thermopapier EU-weit endgültig untersagt – die einzelnen Schritte der Regulierung finden Sie weiter unten in der Zeitleiste.
Thermopapier trägt eine wärmeempfindliche Beschichtung aus drei Komponenten: einem Farbbildner, einem Farbentwickler und einem Bindemittel, das beides gleichmäßig auf dem Papier fixiert. Der Druckkopf des Bondruckers erhitzt das Papier punktuell, Farbbildner und Entwickler schmelzen zusammen und reagieren zu dem schwarzen Schriftbild. Bisphenol A übernahm dabei jahrzehntelang die Rolle des Farbentwicklers – es war günstig, in großen Mengen verfügbar und lieferte einen kräftigen Kontrast.
Chemisch notwendig ist BPA dafür allerdings nicht. Nach dem Verbot wichen viele Hersteller zunächst auf das verwandte Bisphenol S aus; phenolfreies Thermopapier nutzt dagegen Entwickler aus anderen Stoffklassen, und der blaue Kassenbon kommt sogar ganz ohne chemischen Farbentwickler aus, weil das Schriftbild dort physikalisch entsteht. Druckqualität und Haltbarkeit stehen den früheren BPA-Papieren dabei nicht nach.
Bisphenol A wirkt im Körper hormonähnlich (endokrin) und wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als reproduktionstoxisch eingestuft – das heißt, der Stoff kann laut wissenschaftlicher Bewertung die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. In ihrer aktuellen Neubewertung von 2023 hält die EFSA zudem mögliche schädigende Effekte auf das Immunsystem, die Entwicklung, das Nervensystem und den Stoffwechsel für denkbar, auch wenn nicht jede dieser Wirkungen bei alltäglicher Exposition als erwiesen gilt. Aus diesem Grund hat die Behörde den tolerierbaren täglichen Aufnahmewert (TDI) drastisch abgesenkt – von ursprünglich 4 Mikrogramm auf nur noch 0,2 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag.
Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt stuften die Aufnahme von BPA über die Haut beim Anfassen von Kassenbons bereits 2015 als zweitwichtigste Aufnahmequelle nach der Ernährung ein – insbesondere bei häufigem, beruflichem Kontakt. Bei Kindern unter drei Jahren spielt dieser Aufnahmeweg praktisch keine Rolle, dennoch wird empfohlen, dass Kinder nicht mit Kassenbons, Quittungen oder Fahrscheinen aus Thermopapier spielen.
Seit dem Verbot darf in der EU kein Thermopapier mehr mit BPA hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Von neu produzierten Kassenbons geht damit kein BPA-Risiko mehr aus. Das Verbot gilt allerdings ausschließlich für Thermopapier – in vielen anderen Alltagsgegenständen wie manchen Kunststoffbehältern, Konservendosen-Beschichtungen oder älteren Kunststoffprodukten kann BPA nach wie vor vorkommen, da hierfür jeweils eigene, teils weniger strenge Regelungen gelten. Achten Sie deshalb auch beim Kauf von Plastikschüsseln, Trinkflaschen oder Lebensmittelverpackungen gezielt auf eine BPA-freie Kennzeichnung.
Nicht uneingeschränkt. Bisphenol S ist chemisch eng mit BPA verwandt und wirkt im Körper auf ähnliche Weise hormonell. Mehrere unabhängige Studien deuten darauf hin, dass BPS vergleichbare Wirkmechanismen wie BPA aufweisen kann, auch wenn die Datenlage insgesamt noch nicht so umfangreich ist wie bei BPA selbst, das seit Jahrzehnten intensiv erforscht wird. Da BPS gesetzlich nicht in gleicher Weise reguliert ist wie BPA, wird der Stoff von vielen Herstellern weiterhin in Thermopapier eingesetzt. Wer dieses Risiko von vornherein ausschließen möchte, sollte gezielt zu phenolfreiem Thermopapier greifen, das ganz ohne Bisphenol A, B oder S auskommt.
| Merkmal | Bisphenol A (BPA) | Bisphenol S (BPS) | Phenolfreies Thermopapier |
|---|---|---|---|
| Rechtslage in der EU | Seit 2020 in Thermopapier verboten | Aktuell nicht speziell reguliert | Keine Einschränkung, unbedenklich |
| Hormonelle Wirkung | Nachgewiesen, EFSA stuft als reproduktionstoxisch ein | Strukturell verwandt, vergleichbare Wirkmechanismen möglich | Keine bekannte hormonelle Wirkung |
| Verbreitung im Handel | Nicht mehr zulässig | Verbreiteter BPA-Ersatzstoff | Zunehmend verfügbar, Premium-Segment |
| Entsorgung | Nicht mehr relevant | Über Altpapier möglich | Problemlos über Altpapier |
Während Kassenbons für den einzelnen Verbraucher selten zu erhöhten BPA-Werten im Körper führten, hatte falsch entsorgtes Thermopapier durchaus Auswirkungen auf die Umwelt: Gelangte BPA-beschichtetes Papier unsachgemäß in den Wasserkreislauf, konnte die Chemikalie ins Grund- und Trinkwasser vordringen. Auch bei phenolfreiem Thermopapier bleibt die korrekte Entsorgung relevant, da Kassenbons je nach Beschichtung nicht überall unbegrenzt recycelbar sind. Es ist deshalb grundsätzlich wichtig, Thermopapier richtig zu entsorgen, auch wenn moderne, phenolfreie Varianten hier deutlich unproblematischer sind als ältere BPA-haltige Bons.
Achten Sie beim Kauf auf eine explizite Kennzeichnung als „phenolfrei“ oder „BPA- und BPS-frei“ – ein bloßer Hinweis auf „BPA-frei“ schließt den Einsatz von BPS oder anderen Ersatzstoffen nicht zwingend aus, da dieser Begriff rechtlich nicht einheitlich definiert ist. Eine besonders umweltfreundliche und leicht erkennbare Variante ist der blaue Kassenbon, der komplett ohne Phenole auskommt und sich zudem problemlos über das Altpapier entsorgen lässt.
ROLLENLAND bietet ausschließlich gesetzeskonforme, BPA-freie Thermorollen an. Darüber hinaus führen wir ein umfangreiches Sortiment an komplett phenolfreien Produkten, die zusätzlich auf verwandte Stoffe wie Bisphenol S verzichten – darunter auch den blauen Kassenbon als besonders umweltfreundliche Variante. Bei der Auswahl unserer Lieferanten und Produktionsstätten legen wir Wert auf nachvollziehbare Herkunft und regelmäßige Qualitätskontrollen, sodass Sie sich beim Einkauf nicht selbst durch technische Datenblätter arbeiten müssen. So können Sie sicher sein, dass weder Ihre Mitarbeiter noch Ihre Kunden unötigem Kontakt mit hormonell wirksamen Stoffen ausgesetzt sind.
Die rechtliche und wissenschaftliche Bewertung von BPA hat sich in den letzten anderthalb Jahrzehnten deutlich verschärft:
Diese Entwicklung zeigt: Auch wenn BPA in Thermopapier bereits seit 2020 verboten ist, wird die generelle Risikobewertung von Bisphenolen kontinuierlich verschärft – ein Grund mehr, bei Ersatzstoffen wie BPS wachsam zu bleiben.
Wer regelmäßig mit Kassenbons hantiert – etwa Verkaufspersonal an der Kasse –, ist einer deutlich höheren Kontaktfrequenz ausgesetzt als Endkunden, die nur gelegentlich einen Bon in die Hand nehmen. Für Betriebe lohnt sich daher ein bewusster Blick auf die eingesetzte Thermopapier-Qualität:
Mit der Umstellung auf durchgehend phenolfreies Thermopapier lässt sich das Thema für den gesamten Betrieb zuverlässig aus der Welt schaffen, ohne auf die Geschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit des Thermodrucks verzichten zu müssen.
Kassenbons werden im Thermodruckverfahren erstellt und benötigen dafür Spezialpapier. Dieses Verfahren kommt ohne Tinte oder Toner aus und liefert zuverlässig lesbare Ausdrucke bei hoher Druckgeschwindigkeit.
BPA gelangte früher vor allem durch falsch entsorgte Kassenbons in die Umwelt. Wurde mit Bisphenol A beschichtetes Thermopapier unsachgemäß über das Altpapier entsorgt, konnte die Chemikalie letztlich auch ins Grundwasser gelangen.
Alle in der EU verkauften Thermopapiere müssen seit 2020 BPA-frei hergestellt werden. Allerdings kommen bei vielen Produkten weiterhin verwandte Ersatzstoffe wie Bisphenol S zum Einsatz, deren Langzeitwirkung noch nicht abschließend erforscht ist. Wer sichergehen möchte, sollte gezielt zu phenolfreiem Thermopapier greifen.
Nein. Laut EFSA-Bewertung liegt die Gesamtaufnahme von BPA über alle Quellen – auch bei gelegentlichem Kontakt mit älteren, BPA-haltigen Papieren – für die Allgemeinbevölkerung deutlich unterhalb der als sicher geltenden Grenzwerte. Ein gewisses Risiko besteht vor allem bei sehr häufigem, beruflichem Kontakt, etwa im Einzelhandel, weshalb dort besonders auf phenolfreies Thermopapier geachtet werden sollte.
Laut Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung spielt die Aufnahme über Thermopapier bei Kindern unter drei Jahren praktisch keine Rolle. Dennoch wird aus Vorsicht empfohlen, kleine Kinder nicht mit Kassenbons, Quittungen oder Fahrscheinen aus Thermopapier spielen zu lassen – insbesondere, da ältere oder importierte Papiere theoretisch noch BPA enthalten könnten.
Eine hundertprozentige optische Unterscheidung ist für Laien kaum möglich, da sich BPA- und phenolfreies Papier äußerlich meist nicht unterscheiden. Verlässlich ist die Herstellerangabe: Achten Sie auf eine explizite Kennzeichnung als „phenolfrei“ auf der Verpackung oder fragen Sie bei Ihrem Lieferanten gezielt nach der genauen Zusammensetzung. Der blaue Kassenbon ist durch seine charakteristische Färbung eine Ausnahme, die auch für Endkunden auf den ersten Blick erkennbar ist.